Der Archivar

Aus den Akten auf die Bühne. Ausweisung aus Bremen in den 1920er Jahren

Unter diesem Motto stand im vergangenen Jahr ein spannendes und hoch aktuelles Geschichts- und Theaterprojekt an der Universität
Bremen. Studierende und Schauspieler der bremer shakespeare company (bsc) entwickelten und inszenierten anhand von Beschwerdeakten eine szenische Lesung über die Ausweisung „lästiger Ausländer“ aus Bremen in den 1920er Jahren.
Der „lästige Ausländer“ taucht erstmalig Mitte des 19. Jahrhunderts in der Behördensprache auf. In der Weimarer Republik wird er in der amtlichen Terminologie zu dem Grund der Ausweisung schlechthin. Wer oder was als „lästig“ galt, war nicht gesetzlich definiert, sondern wurde von den Behörden von Fall zu Fall bestimmt. Gegen eine Ausweisung gab es keine Rechtsmittel. Nur mit einer Beschwerde an den Bremer Senat konnte dieser Vorgang aufgehalten und in seltenen Fallen auch abgewendet werden.
Einige der Ausgewiesenen ergriffen diese Chance und wandten sich allein oder mit Unterstützung von Angehörigen, Rechtsanwälten, Pastoren an den Bremer Senat. Diese Beschwerdeakten sind im Staatsarchiv Bremen überliefert und bildeten die Grundlage für die eindrucksvolle Lesung.
Die Studierenden haben unter der Leitung der Historikerin Eva Schöck-Quinteros die Unterlagen gesichtet, abgeschrieben und „typische“ Ausweisungsverfahren ausgewählt, d. h. Verfahren, die aufzeigen, nach welchen Kriterien die „Lästigkeit“ konstruiert wurde: kriminelle Delikte, politische Gesinnung, ethnische Herkunft, unsittlicher Lebenswandel. Die Schauspieler der bsc ließen die beteiligten Akteure und Akteurinnen zu Wort kommen: Polizisten und Politiker auf der einen Seite, die zu „lästigen Ausländern“ erklärten Menschen, ihre Angehörigen, Rechtsanwälte, Nachbarn, Genossen und Kollegen auf der anderen Seite. Der Ort der Aufführung war gut gewählt. Der Schwurgerichtssaal im Bremer Landgericht bot mit seiner aufwändig geschnitzten hohen Kassettendecke und dem alten Gestühl eine ehrfurchtsgebietende Kulisse, auch wenn hier in den 1920er Jahren keines der Ausweisungsverfahren verhandelt worden ist.

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